Bobath und neurologische Physiotherapie | Praxis Gehre
Neurologische Physiotherapie nach dem Bobath-Konzept
Individuelle Bewegungsrehabilitation bei neurologischen Erkrankungen
Neurologische Erkrankungen können Beweglichkeit, Gleichgewicht, Körperwahrnehmung und Selbstständigkeit im Alltag beeinträchtigen. Welche Fähigkeiten betroffen sind und welche Unterstützung benötigt wird, ist von Mensch zu Mensch verschieden.
Das Bobath-Konzept bietet einen physiotherapeutischen Orientierungsrahmen für die Untersuchung und Behandlung von Menschen mit neurologisch bedingten Bewegungs- und Haltungsproblemen. Die Behandlung wird individuell geplant und an den persönlichen Alltag, die vorhandenen Fähigkeiten und die gemeinsam vereinbarten Ziele angepasst.
Was ist das Bobath-Konzept?
Das Bobath-Konzept wurde ursprünglich von der Physiotherapeutin Berta Bobath und dem Neurologen Karel Bobath entwickelt. Seit seiner Entstehung wurde es kontinuierlich weiterentwickelt.
Heute versteht die International Bobath Instructors Training Association das Bobath-Konzept als einen individuellen therapeutischen Ansatz für Menschen mit neurologischen Erkrankungen. Im Mittelpunkt stehen die Analyse funktioneller Bewegungen, die Haltungs- und Bewegungskontrolle, die Verarbeitung sensorischer Informationen und die aktive Beteiligung der behandelten Person.
Bobath ist kein festgelegtes Übungsprogramm und keine starre Abfolge von Techniken. Die physiotherapeutische Behandlung orientiert sich daran, welche Aktivitäten für die betroffene Person im Alltag wichtig sind und welche Voraussetzungen dafür gefördert werden können.
Für wen kann neurologische Physiotherapie sinnvoll sein?
Eine Behandlung kann beispielsweise nach folgenden ärztlich diagnostizierten Erkrankungen oder Ereignissen in Betracht kommen:
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Schlaganfall,
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Schädel-Hirn-Verletzung,
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Multiple Sklerose,
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Morbus Parkinson,
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entzündliche oder andere Erkrankungen des zentralen Nervensystems,
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neurologisch bedingte Einschränkungen von Bewegung, Haltung oder Gleichgewicht.
Ob das Bobath-Konzept für die persönliche Situation geeignet ist, wird anhand der ärztlichen Diagnose, des physiotherapeutischen Befunds und der individuellen Behandlungsziele beurteilt.
Bei plötzlich auftretenden neurologischen Symptomen wie Lähmungen, Gesichtsschwäche, Sprachstörungen, ausgeprägtem Schwindel oder Bewusstseinsveränderungen handelt es sich möglicherweise um einen medizinischen Notfall. Rufen Sie in diesem Fall unverzüglich den Notruf 144. Die ambulante Physiotherapie ist kein Ersatz für eine akute medizinische Behandlung.
Mögliche Behandlungsziele
Die Ziele werden gemeinsam festgelegt und regelmässig überprüft. Abhängig von der individuellen Situation kann es beispielsweise darum gehen:
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die Kontrolle von Haltung und Bewegung zu fördern,
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Sitzen, Aufstehen und Umsetzen sicherer zu gestalten,
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Gleichgewicht und Gehfähigkeit zu trainieren,
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Arm- und Handfunktionen in Alltagshandlungen einzubeziehen,
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Bewegungsabläufe gezielter und energiesparender zu gestalten,
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vorhandene Fähigkeiten besser zu nutzen,
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das Vertrauen in die eigene Bewegung zu stärken,
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Sturzrisiken zu erkennen und zu vermindern,
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die Selbstständigkeit im Alltag möglichst zu erhalten oder auszubauen,
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Angehörige im sicheren Unterstützen und Begleiten anzuleiten.
Welche Veränderungen erreichbar sind, hängt unter anderem von der neurologischen Erkrankung, dem Zeitpunkt und Ausmass der Schädigung, vorhandenen Begleiterkrankungen, der Belastbarkeit und den persönlichen Lebensumständen ab. Ein bestimmter Behandlungserfolg kann nicht zugesichert werden.
Wie läuft die Behandlung ab?
1. Physiotherapeutischer Befund
Zu Beginn besprechen wir die ärztliche Diagnose, Ihre aktuelle Situation und die Aktivitäten, die Ihnen im Alltag besonders wichtig sind.
Anschliessend beurteilen wir unter anderem:
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Haltung und Bewegungskontrolle,
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Kraft und Beweglichkeit,
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Gleichgewicht und Koordination,
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Wahrnehmung und sensorische Verarbeitung,
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Transfers wie Aufstehen oder Umsetzen,
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Gehen und Treppensteigen,
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den Einsatz von Arm und Hand,
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vorhandene Hilfsmittel und die häusliche Umgebung.
2. Gemeinsame Zielsetzung
Die Behandlung richtet sich an konkreten und für Sie bedeutsamen Zielen aus. Diese können beispielsweise das selbstständigere Aufstehen, ein sichererer Transfer, das Gehen einer bestimmten Strecke oder die Nutzung der betroffenen Hand im Alltag sein.
3. Aktive Behandlung
Die physiotherapeutische Behandlung kann je nach Befund beinhalten:
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aufgabenbezogenes Bewegungstraining,
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Gleichgewichts- und Gehtraining,
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Training von Transfers und Alltagsaktivitäten,
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Kraft-, Ausdauer- und Koordinationstraining,
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gezielte Wiederholungen funktioneller Bewegungen,
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manuelle Unterstützung während einer Bewegung,
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Anpassung von Ausgangsstellungen und Bewegungsbedingungen,
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Anleitung für selbstständiges Üben,
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Beratung zu geeigneten Hilfsmitteln.
Die therapeutischen Hände können Bewegungen unterstützen, Orientierung vermitteln oder die Wahrnehmung erleichtern. Sie ersetzen jedoch nicht die aktive Beteiligung der behandelten Person.
4. Überprüfung und Anpassung
Beobachtbare Veränderungen werden regelmässig überprüft. Übungen, Hilfestellungen und Behandlungsziele werden entsprechend angepasst.
Bedeutung des Alltags
Neurologische Rehabilitation findet nicht nur während der Therapiesitzung statt. Viele Bewegungsfähigkeiten entwickeln sich durch regelmässiges, zielgerichtetes Üben in konkreten Alltagssituationen.
Deshalb besprechen wir gemeinsam, welche Aktivitäten auch ausserhalb der Behandlung sinnvoll und sicher durchgeführt werden können. Wenn gewünscht und fachlich angezeigt, können Angehörige oder Betreuungspersonen einbezogen und im angemessenen Unterstützen angeleitet werden.
Wissenschaftliche Einordnung
Das Bobath-Konzept ist international verbreitet und hat die neurologische Rehabilitation über viele Jahrzehnte geprägt. Untersuchungen zeigen jedoch keine generelle Überlegenheit gegenüber anderen aktiven physiotherapeutischen Ansätzen, insbesondere in der Rehabilitation nach einem Schlaganfall.
Deshalb arbeiten wir nicht ausschliesslich oder starr nach einer einzelnen Methode. Elemente des Bobath-Konzepts werden mit aktuellen Erkenntnissen aus Bewegungswissenschaft, motorischem Lernen und neurologischer Rehabilitation verbunden.
Entscheidend sind:
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eine individuelle Befunderhebung,
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konkrete und alltagsrelevante Ziele,
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aktive Beteiligung,
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ausreichende Wiederholung,
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aufgabenbezogenes Training,
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regelmässige Überprüfung des Behandlungsverlaufs.
Die Behandlungsmethode folgt dem individuellen Bedarf – nicht die behandelte Person einem vorgegebenen Konzept.
Interprofessionelle Zusammenarbeit
Neurologische Rehabilitation ist häufig eine gemeinsame Aufgabe verschiedener Fachpersonen. Je nach Situation kann eine Zusammenarbeit mit Ärzt:innen, Ergotherapeut:innen, Logopäd:innen, Pflegefachpersonen, Orthopädietechniker:innen und weiteren Beteiligten sinnvoll sein.
Mit Ihrer Einwilligung stimmen wir uns bei Bedarf mit den behandelnden Fachpersonen ab.
Verordnung und Kostenübernahme
Neurologische Physiotherapie wird in der Regel ärztlich verordnet. Bei entsprechender Verordnung und erfüllten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfolgt die Abrechnung gemäss KVG, UVG, MV oder IV.
Behandlungen ohne ärztliche Verordnung können nach vorheriger Vereinbarung als private physiotherapeutische Leistung in Rechnung gestellt werden. Eine Kostenübernahme durch die Versicherung kann in diesem Fall nicht zugesichert werden.
Möchten Sie einen Termin vereinbaren?
Gerne klären wir, ob wir Sie im Rahmen der ambulanten neurologischen Physiotherapie begleiten können.
Bitte bringen Sie zum ersten Termin nach Möglichkeit die ärztliche Verordnung, vorhandene medizinische Berichte und eine aktuelle Medikamentenliste mit.
Termin anfragen
Telefon: 044 869 22 00